IAEO - Internationale Atomenergie-Organisation - IAEA - International Atomic Energy Agency
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Die IAEO wurde 1957 als eine autonome zwischenstaatliche Organisation gegründet, die sich in Struktur und Arbeitsabläufen eng an das VN-System anlehnt. Sie berichtet regelmäßig der Generalversammlung der VN und hat die Pflicht, bei einer festgestellten Gefährdung des Weltfriedens den Sicherheitsrat direkt anzurufen (Statut, Art. III B 4).
| Die Aufgaben der IAEO konzentrieren sich auf folgende drei Bereiche: |
| - Kernenergie (Nuclear power) |
| - Nuklearsicherheit (Nuclear safety) |
- Verifikation (Safeguards) |
Kernenergie:
Die IAEO fördert weltweit die friedliche Nutzung der Kernenergie durch zahlreiche Fachtagungen und koordinierte Forschungsverträge, Datenbanken sowie umfassende Dokumentations- und Publikationstätigkeiten.
Sie unterstützt die internationale Zusammenarbeit und Harmonisierung im regulatorischen Bereich zur Nutzung der Kernenergie und der nuklearen Anwendungen in Medizin und Grundlagenforschung, durch Ausarbeitung von Standards und Empfehlungen für Reaktorsicherheit, Strahlenschutz und physische Sicherheit von Kernanlagen und Kernmaterial.
Sie leistet Hilfe für Entwicklungsländer u.a. auf den Gebieten Kerntechnik, Medizin, Wasser und Landwirtschaft durch Entsendung von Experten, Stipendien, Ausbildungskurse und, sofern erforderlich, Lieferung von Geräten.
Nuklearsicherheit:
Die IAEO führt Programme zur Verbesserung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen durch und stellt ein Forum bereit, um internationale Standards in diesem Bereich zu vereinbaren. Sie fördert den physischen Schutz von Kernmaterial gegen Missbrauch, um z.B. Nuklearschmuggel zu verhindern.
Verifikation (Safeguards):
Die IAEO kontrolliert die Verwendung und den Verbleib von Kernmaterial in kerntechnischen Anlagen im Rahmen der "Safeguards-"Abkommen, die sie mit ihren Mitgliedstaaten abgeschlossen hat. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass die kontrollierten Anlagen allein der friedlichen Nutzung der Kernenergie dienen.
Struktur der IAEO:
Alle (zur Zeit 151) Mitgliedstaaten sind in der einmal jährlich tagenden Generalkonferenz vertreten. Viermal pro Jahr tagt der Gouverneursrat, dazu zweimal der Programm- und Haushaltsausschuss (PBC) bzw. der Ausschuss für Technische Hilfe (TACC).
Deutsche Vertretung in der IAEO:
Deutschland ist seit dem Gründungsjahr 1956 Mitglied der Organisation und in deren Kontroll- und Lenkungsorgan, dem Gouverneursrat, ständig vertreten. Derzeit ist Botschafter Rüdiger Lüdeking der deutsche Vertreter im Gouverneursrat. Nach den USA (25 %) und Japan (16 %) ist Deutschland mit ca. 8,5 % drittgrößter Beitragszahler für den rund 295-Millionen-Euro-Haushalt der IAEO. Hinzu kommen noch freiwillige Sonderzahlungen verschiedener Mitgliedstaaten und der Technische-Hilfe-Fonds für die Entwicklungsländer, wodurch die rund 2.300 Mitarbeiter der IAEO jährlich ca. 360 Millionen Euro verwalten.
Deutsche Interessen:
Angesichts des im Jahr 2000 gefassten Beschlusses der Bundesregierung über die Restlaufzeiten der KKW verfolgt Deutschland selbst nicht aktiv die Arbeiten der IAEO auf dem Gebiet der Weiterentwicklung der Kernenergie. Deutschlands Mitarbeit in der IAEO konzentriert sich auf die Gebiete Verifikation, nukleare Anwendungen, Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheitsstandards, aber auch der Sicherungsmaßnahmen und der Hilfe für die Entwicklungsländer. Aktuelle Schwerpunkte sind die Inspektionsmaßnahmen der IAEO mit besonderem Augenmerk auf Iran.
Erreichbarkeiten IAEO:
Leiter: Generaldirektor Yukiya Amano
Adresse: IAEA Headquarters, Wagramer Straße 5, 1220 Wien, Österreich
Postanschrift: IAEA, P.O.Box 200, A-1400 Vienna, Austria
Telefon: (+43-1) 2600-0
Fax: (+43-1) 26007