NSG - Nuclear Suppliers Group und Zangger-Ausschuss

1978 vereinbarten die wichtigsten nuklearen Lieferländer (Nuclear Suppliers Group - NSG) Richtlinien für Nuklearexporte. Diese im Lauf der Jahre überarbeiteten und ergänzten Ausfuhrrichtlinien gelten für eine gemeinsame Liste von Gütern, Ausrüstungen und Technologien, die zu nuklearen Anreicherungs- und Wiederaufarbeitungsaktivitäten verwendet werden könnten. Jeder teilnehmende Staat kontrolliert im Rahmen seiner innerstaatlichen Exportkontrollgesetzgebung die Ausfuhr in eigener Verantwortung. Gegenwärtig beteiligen sich 45 Staaten, darunter Deutschland, an der Arbeit dieser Gruppe.

Die in den Richtlinien gemeinsam vereinbarten Exportbedingungen gehen über die des nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) hinaus. Sie umfassen insbesondere Bedingungen für die Technologieweitergabe.

Der der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEO) in Wien zuarbeitende Zangger-Ausschuss stellt seit 1974 Listen von spaltbarem Material und nuklearrelevanten Gütern auf, deren Export Sicherungsmaßnahmen im Empfängerstaat voraussetzt. Dem Zangger-Ausschuss gehören inzwischen 36 Staaten an. Deutschland ist ebenfalls Mitglied des Zangger-Ausschusses.

Nukleare Exportkontrollpolitik im World Wide Web:

Zu Fragen der nuklearen Exportkontrollpolitik siehe auch die Webseite des Auswärtigen Amts unter dem Stichwort Nukleare Abrüstung und Nichtverbreitung - Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV):

NSG und Zangger-Ausschuss

Verschiedene europäische Flaggen

Deutschlands globales Engagement

Broschüre Deutschland in den Vereinten Nationen

Auswärtiges Amt

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Seit seinem Beitritt zu den Vereinten Nationen im Jahr 1973 engagiert sich Deutschland mit stetig steigender Tendenz im System der VN. Diese Broschüre gibt einen Überblick über den Beitrag Deutschlands zur Arbeit der Weltorganisation.