UNODC - Büro der Vereinten Nationen für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung - United Nations Office on Drugs and Crime

Das Mandat von UNODC besteht aus den Bereichen:
I. Drogenkontrolle / Drug Programme
II. Verbrechensverhütung / Crime Programme


I. Drogenkontrolle

Die VN-Zusammenarbeit in der Drogenpolitik betrifft einerseits die internationale Kooperation bei der Produktionseinschränkung und Bekämpfung des Drogenhandels, andererseits bei der Nachfragereduzierung. Grundlage der Zusammenarbeit sind die drei VN-Konventionen von 1961, 1971 und 1988 sowie die Politische Erklärung und der Aktionsplan der Sondergeneralversammlung der VN zur Drogenpolitik vom 8. bis 10. Juli 1998 in New York.

Die drei VN-Drogenkonventionen verpflichten die Staaten, die Produktion und den Vertrieb von Suchtstoff zu kontrollieren, den Drogenmissbrauch und den illegalen Drogenhandel zu bekämpfen, die notwendigen verwaltungstechnischen Einrichtungen hierfür zu schaffen und den internationalen Organen über ihre Tätigkeit zu berichten.

Der Internationale Suchtstoffkontroll-Rat (International Narcotics Control Board, INCB) der VN hat die Aufgabe, Handel und Anwendung von Narkotika und psychotropen Stoffen für medizinische Zwecke ebenso wie von Vorläuferchemikalien zu kontrollieren und die Einhaltung der VN-Drogenkonventionen zu überwachen.

Deutschland arbeitet aktiv bei der Durchsetzung der drei Konventionen mit dem Internationalen Suchtstoffkontrollrat (INCB) und dessen Sekretariat zusammen. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Gesundheit/der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Weitere Informationen des Auswärtigen Amts

Die Sondergeneralversammlung zum Weltdrogenproblem im Juni 1998 in New York (UNGASS) verdeutlichte den hohen Stellenwert der Drogenbekämpfung für die internationale Staatengemeinschaft. In sechs Aktionsplänen und einer politischen Erklärung wurden Fortschritte in den folgenden Bereichen erzielt:

1) Nachfrage-ReduzierungProgramme zur Senkung der Drogennachfrage sollten den gesamten Präventionsbereich abdecken, von der Vorbeugung des Erstkonsums und Frühintervention bis zur Verringerung der negativen gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Drogenmissbrauchs.
2) Vernichtung illegalen Anbaus und alternative EntwicklungMit Hilfe von Maßnahmen der Anbausubstitution, der infrastrukturellen Erschließung des Landes und des Aufbaus eines funktionstüchtigen Vermarktungswesens für bäuerliche Produkte sollen Einkommensalternativen vor allem für kleinbäuerliche Rauschgiftproduzenten geschaffen werden.
3) Chemische Grundstoffe

und Vorläufersubstanzen zur Herstellung von illegalen Drogen: Die Verbreitung dieser Substanzen ist in den letzten Jahren zu einer ernsthaften Herausforderung geworden. Mehrere Projekte im Rahmen des INCB dienen der internationalen Kontrolle dieser Stoffe.

4) Synthetische DrogenAmphetamine, Methamphetamine und Ecstasy ersetzen in zunehmendem Maße klassische Rauschgifte wie Kokain und Heroin, vor allem unter Jugendlichen.
5) Geldwäsche-BekämpfungDas Waschen von Geldern aus Drogengeschäften stellt eine zunehmende Gefahr für die Volkswirtschaften vieler Staaten dar. Restriktive Vorschriften zum Bankgeheimnis und Offshore Banking sind große Herausforderungen für eine effektive Geldwäschebekämpfung.
6) Justizielle ZusammenarbeitDie Globalisierung der Märkte führte auch zu einer Globalisierung der Drogenkriminalität. Den daraus resultierenden Gefahren kann nur durch eine verstärkte internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden begegnet werden.

In der politischen Erklärung setzen sich die Staaten das Ziel, Drogenangebot und Drogennachfrage bis zum Jahre 2008 erheblich zu reduzieren bzw. zu eliminieren. Die im April 2003 gezogene Halbzeitbilanz musste allerdings einräumen, dass trotz Teilerfolgen kein Durchbruch erzielt werden konnte. Im März 2008 legte der UNODC-Exekutivdirektor den endgültigen Bericht über die Fortschritte bei der Umsetzung der Ziele der politischen Erklärung vor. Eine Nachdenkpause gipfelte im Frühjahr 2009 in einem hochrangigen Sitzungssegment der VN-Suchtstoffkommission, auf dem die Mitgliedstaaten über zukünftige Wege und Ziele der VN-Drogenpolitik entschieden.

Die VN-Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs) wurde 1946 als Fachkommission des Wirtschafts- und Sozialrats eingerichtet und ist das zentrale Richtlinienorgan der VN im Drogenbereich. Sie tritt jährlich zumeist im März zusammen und definiert auch die politischen Vorgaben für die praktische Arbeit von UNODC im Bereich der Drogenbekämpfung.

Das VN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung in Wien (UN Office on Drugs and Crime, UNODC) vereint seit 2003 unter einem Dach das Zentrum für internationale Verbrechensverhütung (CICP) und das Drogenkontrollprogramm (UNDCP). Es koordiniert alle drogenrelevanten Aktivitäten der VN, unterstützt die Staaten bei der Einhaltung der Drogenkonventionen und ist verantwortlich für die Planung und Durchführung der Drogenbekämpfungsprogramme.

Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit organisiert und koordiniert UNODC weltweit Projekte. Deutschland hat sich als eines der Hauptgeberländer mit freiwilligen Beiträgen von 1990 bis 2006 mit insgesamt etwa 60 Mio. US-$ beteiligt. Im Jahr 2007 wurden über 2,4 Mio. US-$ zur Verfügung gestellt, im Jahr 2008 über 7,9 Mio. US-$. Schwerpunkt der deutschen Förderung waren in den vergangenen Jahren Projekte der alternativen Entwicklung, aber auch der Polizeikooperation in den südamerikanischen Andenstaaten und Zentralasien, insbesondere Afghanistan. Gegenwärtig unterstützt Deutschland u.a. ein Projekt zum Aufbau eines weltweiten Netzwerkes von Behandlungs- und Rehabilitationszentren.

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II. Verbrechensverhütung

Für die internationale Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung wurde in den vergangenen Jahren eine moderne, globale Vertragsgrundlage für Rechtshilfe, Auslieferung und Polizeikooperation geschaffen: Die VN-Konvention zur Bekämpfung der transnationalen organisierten Kriminalität (OK) und drei Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel, Schleuserkriminalität und illegalen Feuerwaffenhandel. Diese Konvention, nach dem Ort ihrer Annahme auch "Palermo-Konvention" genannt, trat am 29.9.2003 in Kraft, das Protokoll gegen Menschenhandel am 25.12.2003, gegen Schleuserkriminalität am 28.1.2004 und das Feuerwaffenprotokoll am 3.7.2005. Deutschland gehört zu den Erstunterzeichnern der Konvention und der drei Protokolle. Am 14.6.2006 hat Deutschland die Konvention sowie die Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel und Schleuserkriminalität ratifiziert. Weitere Informationen  des Auswärtigen Amts

Verhandlungen über eine VN-Konvention zur Bekämpfung der Korruption wurden im August 2003 abgeschlossen, und vom 9. bis 11.12.2003 wurde die Konvention in Merida, Mexiko zur Zeichnung aufgelegt. Auch hier gehört Deutschland zu den Erstunterzeichnern. Die Konvention ist am 14.12.2005 in Kraft getreten. 2006 und 2008 fanden in Jordanien und Indonesien die ersten beiden Vertragsstaatenkonferenzen statt. Die Abhaltung der ersten Konferenz wurde auch durch einen freiwilligen deutschen Beitrag aus Mitteln des Auswärtigen Amtes ermöglicht.

Zu den Aufgaben der kommenden Jahre gehört insb. die Durchführung der beiden Übereinkommen einschließlich technischer Hilfe für weniger vorbereitete Länder.

Vom VN-Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UN Office on Drugs and Crime, UNODC) werden Projekte erarbeitet, um Staaten bei der Umsetzung der Konventionen zu unterstützen. Die Aktivitäten umfassen u.a. Beratung bei der Gesetzgebung, Trainingsmaßnahmen für Polizei- und Justizbeamte sowie Datensammlung und -analyse. Es besteht hierbei ein Erfahrungs- und Informationsaustausch mit nationalen und internationalen staatlichen Stellen und Experten.

Das zentrale Richtlinienorgan der VN im Verbrechensbereich ist die Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege (Commission on Crime Prevention and Criminal Justice, CCPCJ). Sie besteht seit 1991 als Fachkommission des Wirtschafts- und Sozialrats. Sie tritt jährlich zumeist im April zusammen und definiert auch die politischen Vorgaben für die praktische Arbeit von UNODC im Bereich der Verbrechensbekämpfung.

Die Kommission ist ferner zuständig für Vorbereitung und Nachfolgebeschlüsse der Weltkongresse für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege. Der 11. UN World Congress on Crime Prevention and Criminal Justice fand im April 2005 in Thailand statt. Sein Schwerpunkt war "Synergien und Maßnahmen: Strategische Allianzen auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege". Zur Zeit bereiten die Mitgliedstaaten den 12. Weltkongress vor, der im Jahr 2010 von Brasilien ausgerichtet wird.

Die Terrorismuspräventions-Einheit innerhalb UNODC, die eng mit dem Counter-Terrorism Committee (CTC) des VN-Sicherheitsrats kooperiert, fördert insbesondere die Ratifizierung der dreizehn VN-Terrorismuskonventionen und stellt dazu rechtliche Hilfe bereit. Zur Zeit beraten die Mitgliedstaaten einen weiteren Entwurf für eine umfassende Konvention zum internationalen Terrorismus. 



Erreichbarkeiten UNODC:
Leiter: Exekutivdirektor Yury Fedotov

Adresse: Wagramer Strasse 5, 1220 Wien, Österreich
Postanschrift: P.O. Box 500, A-1400 Vienna, Austria
Tel. (+43-1) 26060-0
Fax (+43-1) 26060-5898

UNODC im Internet:

Praktika in der Labor- und wissenschaftlichen Abteilung von UNODC

Das Büro für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC) verfügt über eine wissenschaftliche Abteilung mit Laboreinrichtungen, die Praktikumsplätze anbietet. Hier werden u.a. Analyseverfahren für Suchtstoffe entwickelt, mobile Testausrüstungen zusammengestellt und nationale Laboratorien unterstützt. Voraussetzung für diese vielfältige Tätigkeit ist ein abgeschlossenes Chemie- oder pharmazeutisches Studium.

Mehrere Flaggen

Terminkalender des UNODC

Der aktuelle Veranstaltungskalender des VN-Büros für Suchtstoff- und Verbrechensbekämpfung (unter "Vienna Calendar of Meetings"):

Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung

UNODC

Verschiedene europäische Flaggen

Deutschlands globales Engagement

Broschüre Deutschland in den Vereinten Nationen

Auswärtiges Amt

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Seit seinem Beitritt zu den Vereinten Nationen im Jahr 1973 engagiert sich Deutschland mit stetig steigender Tendenz im System der VN. Diese Broschüre gibt einen Überblick über den Beitrag Deutschlands zur Arbeit der Weltorganisation.