Bundesfernstraßen

A 9 Nürnberg-München A 9 Nürnberg-München (© Weigel, H.G., ITW-Film)

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist Transitland Nr. 1 in Europa. Zur Abwicklung des überörtlichen Individualverkehrs verfügt Deutschland über ein Straßennetz von über 231.000 km Länge. Davon entfallen zur Zeit rund 53.400 km (23%) auf die Bundesfernstraßen, die sich in rund 12.500 km Bundesautobahnen und rund 41.000 km Bundesstraßen aufgliedern. Diesem hochqualifizierten Netz kommt in Deutschland allein schon durch seine geographische Lage eine sehr hohe und ständig wachsende Bedeutung für die Verkehrsabwicklung zu. Über die Hälfte des nationalen Straßenverkehrs wird auf ihnen abgewickelt.

Die aktuellen Verkehrsprognosen gehen von einer Verdoppelung der Güterverkehrsleistung bis zum Jahr 2050 in Deutschland aus, wobei ein großer Anteil wohl auch langfristig von der Straße zu tragen sein wird. Auch im Personenverkehr wird das Auto trotz des demografischen Wandels langfristig ein wichtiger Verkehrsträger bleiben.

Damit die Bundesfernstraßen auch in Zukunft die Anforderungen an eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur erfüllen, werden auch weiterhin Lücken im Netz geschlossen und Autobahnen verbreitert, um die vorhandene Infrastruktur mit ihrem erheblichen volkswirtschaftlichen Wert in ihrer Substanz und Nutzungsfähigkeit dauerhaft zu erhalten sowie die Verknüpfungspunkte mit den anderen Verkehrsträgern zu optimieren.

Die Sicherung von Mobilität in hoch entwickelten Industriegesellschaften erfordert dabei die enge Verknüpfung von Individualverkehr und öffentlichen Verkehrsmitteln, um insgesamt eine hohe Effizienz unter Berücksichtigung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei der Beförderung von Personen und dem Transport von Gütern zu sichern.

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Lkw-Maut, Wochenendfahrverbot, Schulferien:

 

LKW – Autobahnbenutzungsgebühr

Auf deutschen Autobahnen müssen LKW ab 12 Tonnen seit 2005 aufgrund deren gegenüber PKW deutlich höheren Abnutzung der Straßenbeläge eine kilometerabhängige Autobahnbenutzungsgebühr entrichten. Das Gebührenabrechnung erfolgt bei laufendem Verkehr mittels eines hoch modernen satellitengestützten Systems (zu Details vgl. www.tollcollect.de).

 

Fahrbeschränkungen für LKW

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lkw über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger nicht verkehren. Diese Vorschrift - § 30 Abs. 3 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) - gilt für das gesamte deutsche Straßennetz.

Ausgenommen vom Fahrverbot sind

der Kombinierte Verkehr Schiene-Straße unter gewissen Entfernungsvoraussetzungen
der Kombinierte Verkehr Hafen-Straße unter gewissen Entfernungsvoraussetzungen
die Beförderung leicht verderblicher Lebensmittel (einschließlich derer
Leerfahrten)
Fahrten nach dem Bundesleistungsgesetz

(vgl. im Einzelnen den genauen Text StVO auf der Internetseite www.bmvbs.de / Verkehr, Straße, Straßenverkehrs-Ordnung).


Nach der die StVO begleitenden Verwaltungsvorschrift (VwV) sind zudem vom Fahrverbot nicht betroffen

reine Zugmaschinen
Zugmaschinen mit geringer Hilfsladefläche sowie
Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten
Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge zählen (z.B. Ausstellungsfahrzeuge)


Die Straßenverkehrsbehörden der Länder können nach § 46 Abs. 1 Nr. 7 StVO in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen erteilen, wobei die VwV deren Erteilung nur für dringende Fälle zulässt; wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe reichen für eine Ausnahmegenehmigung allein nicht aus.


Zum generellen Fahrverbot für schwere Lkw an Sonn- und Feiertagen tritt in den Monaten Juli und August eines jeden Jahres ein Fahrverbot an Samstagen in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr hinzu, das auf bestimmten, während der Ferienzeit stark belasteten Autobahn- und (wenigen) Bundesstraßenstrecken gilt (vgl. o.g. Internetseite).

 

Feiertage

Neujahr
Karfreitag
Ostermontag
Tag der Arbeit (1. Mai)
Christi Himmelfahrt
Pfingstmontag
Fronleichnam (nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland)
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober)
Reformationstag (31. Oktober) nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Allerheiligen (1. November) nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
1. und 2. Weihnachtstag

Bundesfernstraßen

Luftverkehr

Flughafen Tegel

Von Deutschland aus besteht mit dem Flugzeug Anschluss an alle Regionen der Welt. Ein bedeutender Anteil des internationalen Umsteigeverkehrs in Europa wird über deutsche Flughäfen abgewickelt.

Schienennetz

ICE- Züge der Deutschen Bahn

Das deutsche Schienennetz ist ein zentraler Bestandteil der europäischen Verkehrs­wege. Es ist mit einer Länge von 33 890 km das längste in der EU (rd. 17%, Stand 2007), auf dem täglich rd. 31 870 Züge verkehren.

Bundesfernstraßen

A 9 Nürnberg-München

Die Bundesrepublik Deutschland ist Transitland Nr. 1 in Europa. Für den überörtlichen Individualverkehr verfügt Deutschland über ein Straßennetz von über 231.000 km Länge.

Wasserstraßen

Westhafen in Berlin

Zu den Bundeswasserstraßen gehören u.a. 335 Schleusen und 280 Wehre, drei Schiffshebewerke, zwei Talsperren und etwa 1.300 Brücken.