Deutschland stärkt internationale Gerichtsbarkeit
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Der Internationale Gerichtshof in Den Haag
(© Quelle: picture alliance / dpa )
Deutschland erkennt in einer am 1. Mai 2008 in New York abgegebenen Erklärung die obligatorische Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs (IGH) nach Art. 36 Abs. 2 IGH-Statut an. Verfahrensgegner können nun alle Staaten sein, die ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben haben. Der IGH in Den Haag ist das Hauptrechtssprechungsorgan der Vereinten Nationen. Deutschland ist als Mitglied der Vereinten Nationen Vertragspartei des Statuts des IGH.
Deutschland ist damit der 66. Staat, der die obligatorische Gerichtsbarkeit des IGH anerkennt. Die Bundesrepublik kann nun in allen völkerrechtlichen Streitfällen, für die der Gerichtshof zuständig ist, einen anderen Staat, der ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben hat, vor dem IGH verklagen oder selbst vor dem IGH verklagt werden. Vorher war dies ausschließlich bei denjenigen Streitfällen zulässig, bei denen in einem völkerrechtlichen Vertrag der IGH als zuständiges Gericht explizit benannt wurde oder bei denen sich die Parteien einvernehmlich auf eine Anrufung des IGH geeinigt hatten. Ausgenommen bleiben u.a. durch den sog. Streitkräftevorbehalt Militäreinsätze im Ausland und die Nutzung des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik für militärische Zwecke.
Wann ist der IGH zuständig?
Damit der Gerichtshof für einen Streitfall zuständig ist, müssen alle beteiligten Parteien diese Zuständigkeit anerkennen. Dies kann durch eine "Unterwerfungserklärung" geschehen. Damit kann der Gerichtshof von allen Staaten angerufen werden, die selbst ebenfalls eine solche Erklärung abgegeben haben. Formell gesprochen erkennt Deutschland damit die Gerichtsbarkeit des IGH von Rechts wegen und ohne besondere Übereinkunft gegenüber jedem anderen Staat an, der dieselbe Verpflichtung übernimmt.
Staaten können sich dem Gerichtshof auch 'ad-hoc', also nur für das jeweilige Verfahren unterwerfen. Außerdem kann ein Verweis in einem internationalen Vertrag die Zuständigkeit des Gerichtshofes begründen.
Die Unterwerfungserklärung erweitert damit die Bereiche internationalen Rechts, in denen Deutschland ein Verfahren anstrengen kann. Dennoch bleiben einige Bereiche ausgenommen: z.B. unterliegen Militäreinsätze im Ausland und die Nutzung des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik für militärische Zwecke durch den sog. Streitkräftevorbehalt nicht der Rechtssprechung durch den IGH.
Warum hat Deutschland diese Erklärung abgegeben?
Die deutsche Politik im Bereich des Völkerrechtes ist darauf ausgerichtet, die internationale Gerichtsbarkeit und friedliche Streitbeilegung zu stärken. Die Unterwerfung unter den IGH ist ein weiterer Schritt in diese Richtung. Deutschland hat auch bereits die Zuständigkeit des Gerichtshofs in einer Vielzahl völkerrechtlicher Verträge anerkannt. Darüber hinaus schließt sich Deutschland mit diesem Schritt der klaren Mehrheit der Mitgliedstaaten der EU an. Auch andere Staaten wie Japan, Australien, Neuseeland, Norwegen oder die Schweiz haben eine solche Erklärung abgegeben.
Webseite des Internationalen Gerichtshofs (IGH)
www.icj-cij.org