Energiewende
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Windparks - Hoffnungsträger der deutschen Werften
(© picture alliance/dpa)
Berlin, 6. Juni 2011: Infolge des Reaktorunfalls in Fukushima hat die Bundesregierung am 6. Juni 2011 nach Konsultation der Reaktorsicherheitskommission und einer eigens einberufenen Ethikkommission den Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Bis spätestens Ende 2022 soll vollständig auf die Stromerzeugung in deutschen Kernkraftwerken verzichtet werden. Gleichzeitig sollen Rahmenbedingungen für technologische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energie geschaffen werden. Ein ambitionierter Klimaschutz bleibt Bestandteil des neuen Energiekonzepts, bestehend aus acht Gesetzen.
Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen bezeichnete die Energiewende in einer Rede im Bundesrat als „wichtigstes ökonomisch-technologische Modernisierungsprojekt mit internationaler Ausstrahlung“. Gelänge die Realisierung im größten Industrieland Europas, so Röttgen, hätte das Auswirkung auf den Kurs der internationalen Wirtschafts-, Energie- und Klimapolitik.
Energiekonzept: Der Weg zur Energie der Zukunft - sicher, bezahlbar und umweltfreundlich
Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende
Beschlüsse des Bundeskabinetts zur Energiewende vom 6. Juni 2011
6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung
Energiewende: Abschlussbericht Ethikkommission [pdf, 456,99k]